Urlaub, wie er sein sollte

Gästehaus Münchner Hof

Reit im Winkl

Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag gilt bei Vermietung der Ferienwohnungen im

Gästehaus Münchner Hof
Martina & Raimund Bulczak GbR
Frühlingstr. 7
83242 Reit im Winkl

Inhaber: Martina & Raimund Bulczak
E-Mail: rb@muenchner-hof.com
Telefon: +49 171 4272332

info@muenchner-hof.com

Telefon: +49 8640 8838
Fax: +49 8640 5274

Klassifizierung

Die verwendeten Sterne entsprechen der subjektiven Kundenbewertung auf folgenden Portalen holidaycheck.de : 5,4 von 6,0 (Stand 02/2016) und booking.com: 9,2 von 10,0 (Stand 12/2015) und wurden nicht im Rahmen einer offiziellen Klassifizierung durch DEHOGA/DTV ermittelt.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

Vertragspartner eines Gastaufnahmevertrages sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb. Nachfolgend die Geschäftsbedingungen für das Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA):

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten. Lediglich in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden besteht für den Beherbergungsbetrieb ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sollte aufgrund dieser Umstände die zugesagte Ferienwohnung nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Objekt einverstanden.

a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Für unvorhersehbare Fälle empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Krankheit oder Unfall, nicht antreten können oder abbrechen bzw. später beginnen müssen, dann schützt Sie die Reiserücktrittskostenversicherung vor den finanziellen Folgen.

z. B. bei der ERV (Europäische Reiseversicherung AG)
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Telefon: +49 (0) 89 4166 – 00
E-Mail: contact@reiseversicherung.de

b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises.

a) Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.
Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen, erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
Preise

Es gelten die unter www.muenchner-hof.com einzusehenden Preise (Irrtümer und Änderungen vorbehalten)

Größen der Ferienwohnungen

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung, insbesondere für die im Angebot genannten m2-Zahlen. Die angegebenen Nutzflächen sind die realen Nutzflächen entlang den Sockelleisten eines jeden Raumes gemessen. (ermittelt nach dem Sylter Maß).
Die Ferienwohnung wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter oder bevollmächtigten Personen anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen.

Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.

Bei Auszug ist die Ferienwohnung besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist zu reinigen, der Kühlschrank zu leeren und der Hausmüll ist in die Mülltonnen zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der vom Mieter eingebrachten Sachen einschließlich PKW.
Mündliche Abrede, die von diesen Bedingungen oder der Reservierungsbestätigung abweicht, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
Für die Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt sodann die gesetzliche Regelung in der vertretbaren Auslegung, welche dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

Mit Unterschrift des Mietvertrages, bei kurzfristigen Buchungen gilt auch der Verweis auf die AGB´s, werden die Recht und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag anerkannt.

Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag:

Wie im allgemeinen Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Reservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragsparteien einzuhalten ist. Er kann von keiner der Vertragsparteien einseitig gelöst werden. Die Abbestellung einer Ferienwohnung bedarf deshalb des gegenseitigen Einvernehmens. Dabei ist unerheblich, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich zustande kam. Die einseitige Abbestellung einer Ferienwohnung ist auch dann nicht möglich, wenn sie frühzeitig erfolgt. Kann der Beherbergungsbetrieb die Ferienwohnung nach erfolgter Abbestellung anderweitig vermieten, so wird er seine Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung des Gastaufnahmevertrages erteilen. Dabei darf der Beherbergungsbetrieb eine anderweitige Vermietung nicht unterlassen, d.h. er wird sich um die Weitervermietung bemühen. Wenn es aus der Sicht des Gastes zu einer frühen Abbestellung kommt, so ist die Chance der Weitervermietung größer. Beim Anspruch eines Beherbergungsbetriebes auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche Leistung, abzüglich der ersparten Aufwendungen, handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um den einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr